Modellbau Club

Ottersberg - Bremen e.V.

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Über uns

Unser Club wurde 1972 gegründet und 1977 als Verein eingetragen (e.V.). Zurzeit sind wir ca. 32 Mitglieder und über den Deutschen Modellflieger Verband (DMFV) organisiert. Wir verfügen über eine Flugwiese (ca. 150 x 40m) südlich des Landschaftsschutzgebietes in der Wümmeniederung, im Schnittpunkt der Gemarkungen Fischerhude - Ottersberg - Oyten/Bassen. Hier betreiben wir Modellflug OHNE Verbrennungsmotoren gemäß unserer Aufstiegserlaubnis für Modellflugzeuge bis 25kg Gesamtmasse (§21a LuftVO).

 

Besuchen Sie uns gerne einmal bei unserem Vereinstreffen oder auf unserem Modellflugplatz. Wenn Sie schon ein Modell besitzen, bringen Sie es mit und fliegen zunächst als Gast*. Mit telefonischer oder elektronischer Anmeldung (siehe Kontakt) können Sie unseren Club ‘testen‘. Grundsätzlich gilt für Gastflieger und Gastfliegerinnen, dass nur in Anwesenheit eines MCO-Vereinsmitgliedes geflogen werden darf, dass die Eintragung in das Flugbuch und das Gastflieger-Formular erfolgt ist und der Gast sich an die MCO-Flugplatzordnung hält.

(Download, alle MCO-Info-Dokumente als ZIP-Datei).

Sollte es Ihnen nach einigen Gastbesuchen bei uns gefallen, erwarten wir jedoch, dass Sie über eine Mitgliedschaft nachdenken. Nach einer Probemitgliedschaft (~ eine Flugsaison, das ist unser 'Test') werden Sie endgültig MCO-ler.  

 

 


 

 

 

Wo findet man uns?

Unser Platz liegt am Ende des Landwirtschaftsweges 'Weidedamm'. Der Weidedamm zweigt von der L168 nach Westen ab, zw. dem Zubringer zur A1 und der Bahnhofstrasse zum Bahnhof Ottersberg. VORSICHT BEIM ABBIEGEN

Die Koordinaten unseres Platzes sind: 53°05'52"N/09°05'56"E oder 53.09785° / 9.09894° 

MCOFlying2019!

MCOFlying2019!

*) Es dürfen nur Funkanlagen verwendet werden, die den für solche Anlagen geltenden Vorschriften der Bundesnetzagentur entsprechen (35MHz, EU-konforme 2,4GHz Anlagen) und es muss eine gültige Modellflug-Haftpflichtversicherung vorliegen. Der Pilot muss einen Kenntnisnachweis zum Betrieb von Flugmodellen gemäß §21a Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 der Luftverkehrs-Ordnung vorweisen können und das Modell muss mit einer Fernpiloten-ID (eID) versehen sein.